Aktueller Beitrag
Harald Dörfler und Bernhard Winterstetter: Steuerliche Vorteile durch Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft? PSP-BeiträgeHier finden Sie immer wieder neue, interessante Informationen zu aktuellen Fragestellungen aus den Bereichen Recht, Wirtschaftprüfung und Steuern. Bitte beachten Sie den Legal Disclaimer. Wenn Sie Interesse an einem konkreten Thema haben, das wir an dieser Stelle aufgreifen sollten, dann schreiben Sie uns! Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Vorschläge und Kritik.
Steuerliche Vorteile durch Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft?
Die Summe aller steuerlichen Aspekte lassen die Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft als deutlich vorteilhafter erscheinen. Diese pauschale Aussage wird insbesondere nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2009 von PSP als grundsätzliche Wegweisung formuliert. Im Einzelfall können sich jedoch abweichende Schlussfolgerungen ergeben.
Steht eine Ausweitung der Unternehmensmitbestimmung ins Haus?
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat vor Kurzem mit einem Antrag zur Reform der Unternehmensmitbestimmung auf sich aufmerksam gemacht. Sie fordert den Erlass eines Gesetzes, mit dem die Rechte der Anteilseigner von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs beschränkt und die Einflussmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter gestärkt werden sollen.
Steuerhinterzieher müssen jetzt "reinen Tisch machen"!
Nachdem der BGH in der jüngeren Vergangenheit bereits seine Rechtsprechung über das Strafmaß in Fällen der Steuerhinterziehung deutlich verschärft hatte, schränkt er in einem am 28.05.2010 veröffentlichten Beschluss die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige nun merklich ein.
Neue Escape-Klausel bei der Besteuerung von Funktionsverlagerungen
Wesentliche Änderung betreffend die Nachbesserung bei der Funktionsverlagerungsbesteuerung ist die Einfügung einer sogenannten "3. Escape-Klausel" in § 1 Abs. 3 S. 10 AStG, um der vielfach auch als unpraktikabel kritisierten Transferpaketbewertung zu entgehen. Im Fokus steht dabei der Begriff des immateriellen Wirtschaftsgutes.
EU-Kommission prüft deutsche Sanierungsklausel
Der deutsche Steuergesetzgeber hat im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes aufgrund der Kritik an dieser Neuregelung und als Reaktion auf die Finanz- und Kapitalmarktkrise eine sogenannte "Sanierungsklausel" in § 8c KStG in Form eines neuen Absatzes 1a eingefügt. Diese Klausel gilt rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2008 und ist auf alle Anteilserwerbe anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 erfolgen. Nun hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung zur Sanierungsklausel mit dem gemeinsamen Markt hat und ein förmliches Prüfverfahren nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV eröffnet. Die Kommission ist derzeit der Auffassung, dass es sich bei der Sanierungsklausel um eine staatliche Beihilfe handeln könnte, weil nicht zwischen angeschlagenen und gesunden Unternehmen unterschieden wird. |